Angeln – was ist erlaubt?

Andreas (36) wollte mit seinem Sohn Paul (4) angeln gehen. Das hatte er sich schon vorgenommen, als er vor fünf Jahren von der Schwangerschaft seiner Freundin erfahren hatte. So, wie sein Opa mit ihm damals angeln war: mit einem Kanu auf dem See. Mit allem, was dazu gehört – inklusive wabbeliger Würmer. Sogar eine Schwimmweste hatte er für Andreas schon gekauft. Doch die romantische Vorstellung von dem Vater-Sohn-Erlebnis nahm ihm sein Nachbar, bei dem er sich eine Angel ausleihen wollte: „Vergiss es, ohne Schein verboten!“ Stimmt das so, wollte Daniel von uns wissen und wir haben recherchiert…

Symbolbild Angeln © Bildagentur PantherMedia Monkeybusiness Images

Symbolbild Angeln © Bildagentur PantherMedia Monkeybusiness Images

Für Berlin, wo Andreas und Daniel leben, gilt tatsächlich, was der Nachbar sagt: hier darf nur mit gültigem Fischereischein gefischt werden. Und diesen bekommt nur, wer eine amtliche Prüfung ablegt, die gar nicht so einfach ist und einen vorher absolvierten Kurs voraussetzt. Für Kinder, wie Andreas, unter acht oder zehn Jahren, ist das Angeln in vielen Bundesländern sogar verboten.

Ab diesem Alter können sie sich dann einen Jugendfischereischein ausstellen lassen. Neben dem Fischereischein wird für viele Gewässer zusätzlich noch eine Angelerlaubnis benötigt. Diese lässt man sich vom Pächter des Gewässers ausstellen, manchmal erhält man sie auch im Angelgeschäft in der Nähe.

Lediglich für manche staatlichen Gewässer reicht der Fischereischein aus – das gilt zum Beispiel für die Elbe in Hamburg und für die Küstengewässer in Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Wer sich daran nicht hält und sich erwischen lässt, muss mit einer Geldstrafe rechnen. Sogar bis zu zwei Jahren Gefängnis können Wildfischern (auch Schwarzangler genannt) drohen.

Doch Berlin ist nicht allzu fern von Brandenburg. Wenn Andreas und Daniel hierhin fahren, dann dürfen sie auch ohne Fischereischein angeln. Allerdings nur Friedfische (wie Forellen) und keine Raubfische (wie Hechte). Diese Regelung gilt seit 2006 für Brandenburger, Berliner und vor allem sollen damit auch Urlauber angelockt werden.

Das Angeln hier ist durch viele Seen, Flüsse und Kanäle durchaus interessant. Aber auch das Angeln im Urlaub wäre möglich, wenn Andreas und Daniel diesen in Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern oder Schleswig-Holstein verbringen. Hier können sich Urlauber, die nicht über einen Fischereischein verfügen, einen sogenannten Urlauberschein ausstellen lassen, welcher zwischen 28 und 40 Tagen gültig ist.

In Mecklenburg-Vorpommern dürfen sich diesen Schein sogar Einheimische ausstellen lassen. Thüringer dürfen sich einmal pro Kalenderjahr einen Vierteljahresschein ausstellen lassen. Auch im europäischen Ausland ist es oft möglich, einen Ferienschein zu kaufen.

In Bayern darf in geschlossenen Gewässern ohne Fischereischein geangelt werden. Hierzu zählen künstlich angelegte Fischteiche. Ähnliches gilt auch im Nachbarland Baden-Württemberg und auch in Sachsen gilt diese Regel. In Sachsen-Anhalt darf in Minianlagen, die nicht größer als 500 Quadratmeter sind, ohne Schein geangelt werden. In Hessen kann der Besitzer eines Fischereischeins eine Begleitperson an die Handangel lassen (oder wie es im Gesetzt heißt: unterstützen lassen). Grundsätzlich keine Scheinpflicht gibt es in Niedersachsen.

Als Begründung für diese Vorschriften werden vor allem Natur- und Tierschutzgründe aufgezählt. Um den richtigen Umgang mit der Natur zu gewährleisten, müssen Angler zuvor einen Kurs besuchen und lernen, wann und wie geangelt werden darf, welche Fischarten geschützt sind, wie groß das Mindestmaß der gefangenen Fische sein muss und wann Leichzeiten sind. Hobbyfischer ohne Fischereischein sollten sich dieses Wissen aneignen und sich bestenfalls von einem erfahrener Angler einweisen lassen.

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