Teller oder Tonne?

Mit rund vier Millionen Infoblättern will Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner gegen die Wegwerfwut der Deutschen ankämpfen. Rund 82 Kilogramm Lebensmittel soll jeder Deutsche pro Jahr in den Mülleimer werfen, dabei sind etwa 53 Kilogramm davon noch genießbar. Das Mindesthaltbarkeitsdatum soll bei Verbrauchern für Verwirrung sorgen – hierüber soll nun aufgeklärt werden.

Symbolbild Teller oder Tonne © Bildagentur PantherMedia Birgit Reitz-Hofmann

Symbolbild Teller oder Tonne © Bildagentur PantherMedia Birgit Reitz-Hofmann

Seit 1984 muss das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) gut sichtbar auf Lebensmittel-Verpackungen aufgedruckt werden, so schreibt es der Gesetzgeber vor. Doch was genau das Überschreiten des MHD für den Verbraucher hat, weiß dieser meist nicht. Aus Vorsicht und Angst vor einer Lebensmittelvergiftung, werfen die meisten Menschen abgelaufene Lebensmittel sofort in den Müll.

Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist eine Art Garantie des Herstellers. Bis zu diesem Tag soll sich das Produkt, wenn es richtig gelagert wird, nicht verändern. Im Detail betrifft das Eigenschaften wie das Aussehen, die Konsistenz, der Nährstoffgehalt und den Geschmack der Lebensmittel. Abgelaufen – was nun?

Viele Verbraucher verlassen sich auf das MHD und werfen abgelaufene Produkte ohne weitere Prüfung weg. Dabei bedeutet es in den ersten Tagen lediglich, dass die Garantie des Herstellers abgelaufen ist. Nun können kleine Veränderungen eintreten, die nicht gefährlich sein müssen. Wichtig ist es, mit allen Sinnen zu prüfen. Wie sieht das Produkt aus, wie riecht es, wie fühlt es sich an – und zuletzt auch: wie schmeckt es? Fallen keine Ungewöhnlichkeiten auf, kann das Produkt verzehrt werden.

Hat sich bereits eine Schimmelschicht gebildet, sollte sehr genau geprüft werden, ob das Produkt noch genießbar ist. Hier gibt die Faustregel: Je flüssiger ein Produkt, desto wahrscheinlicher ist es, dass sich die Schimmelporen bereits ausgebreitet haben. Marmelade sollte beispielsweise entsorgt werden, bei Hartkäse kann man die befallene Stelle oft noch großzügig wegschneiden und den Rest essen.

Besondere Vorsicht ist bei Fisch und Fleisch geboten. Riechen diese unangenehm, gehören sie wirklich in die Mülltonne. Fleisch und Wurst riechen oft säuerlich oder verfärben sich grünlich, wenn sie nicht mehr genießbar sind.

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Haltbarkeit von geöffneten Packungen

Das Mindesthaltbarkeitsdatum gilt nur bei ungeöffneter Packung und sachgemäßer Lagerung. Ist eine Packung bereits geöffnet, ist auf das MDH kein Verlass mehr. Nun treffen Luft und Bakterien auf das Produkt und beschleunigen dessen Verfall. Eine Prüfung mit allen Sinnen und mit Verstand ist nun die einzige Kontrolle.

Abgelaufen oder verfallen?

Zu Verwirrung führt das Verfallsdatum. Dieses wird oft mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum verwechselt. Es findet sich auf besonders leicht verderblichen Lebensmitteln, wie rohem Hackfleisch oder Frischmilch und ist noch bedeutender. Nach dessen Ablauf dürfen Lebensmittel nicht mehr verkauft werden, da gesundheitliche Schäden drohen.

Lebensmittel, die das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten haben, werden jedoch häufig zu vergünstigten Preisen angeboten. Viele Supermärkte bieten hierfür eine extra Kühltheke. Keine Angst – hier darf man zugreifen und sich über ein Schnäppchen freuen.

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