Ehe aus, was nun?
Wenn feststeht, dass die Ehe gescheitert ist und auch eine Paartherapie keine Rettung mehr verspricht, ist man erst einmal überfordert mit den rechtlichen Schritten, die dann einzuleiten sind. Einer oder vielleicht sogar beide Partner sind emotional so gefordert, dass man gar nicht im Auge hat, was jetzt alles zu regeln ist.
Inhaltsverzeichnis
Das Trennungsjahr
Da man bis zur Einreichung der Scheidung vor Gericht nachweisen muss, ein Trennungsjahr hinter sich zu haben, stellt sich die Frage: Wie kann diese Trennung erfolgen? Es müssen die Partner nämlich strikt getrennt von Bett und Tisch leben. Das ist natürlich am einfachsten, wenn eine räumliche Trennung stattfinden kann, das heißt, einer zieht aus. Sollte dies aus finanziellen Gründen nicht möglich sein, muss man diese räumliche Trennung in der bisherigen gemeinsamen Wohnung vollziehen. Das heißt aber, jeder ist für seine Mahlzeiten, seine Einkäufe und auch die Wäsche selbst zuständig. „Partnerschaftliche Dienste“ müssen wegfallen, nebeneinander im Bett schlafen geht nicht. Es muss wirklich jeder einen eigenen Haushalt vollziehen. Halten Sie das Datum des Trennungsjahresbeginnes schriftlich fest.
Einreichung der Scheidung
Ist das Trennungsjahr beendet, kann die Scheidung offiziell bei einem Anwalt eingereicht werden. Widersprechend der oft gehörten Meinung, man könne die Scheidung „gemeinsam“ einreichen ist Tatsache, dass nur EIN Partner den Antrag unterzeichnen kann, auch wenn die Scheidung einvernehmlich ist und dieser jene eine ist auch der, der vom Anwalt beraten wird. Sollte eine der beiden Parteien irgendwie Misstrauen haben oder den geringsten Verdacht, über den Tisch gezogen zu werden, ist dringend zu raten, einen eigenen Anwalt einzuschalten, was zwar kostet, unter Umständen aber auch sehr viel Geld retten kann.
Eine Onlinescheidung ist nur dann empfehlenswert, wenn sich beide Parteien wirklich absolut einig sind, auch über die Regelung der anhängenden Finanzen. Selbstverständlich ist das eindeutig der preiswertere Weg.
Vorzeitige Einreichung der Scheidung
Scheidung mit Kindern
Sind auch noch Kinder aus der Ehe hervorgegangen, ist wichtig, schnellstmöglich übereinkommen, wie das Leben der Kinder weitergehen soll. Wer bleibt bei den Kindern, wer zieht aus? Wie soll der Umgang erfolgen? Ist ein Wechselmodell möglich, wo die Kinder zeitig hälftig verbringen oder gibt es einen Elternteil, der die überwiegende Betreuung während der Kinder während der Woche übernimmt? Wie soll die Wochenendregelung aussehen? Alles, was den Kindern konkrete Regelung vorgibt, wird ihnen Sicherheit geben und sie wissen, dass sie weder Papa noch Mama verlieren. Es ist dabei dringend zu beachten, dass bei der Findung der Lösung die Kinder nicht mit hineingezogen werden, da sie sonst in einen Loyalitätskonflikt geraten, was maximale psychische Belastung für die Kinderseele bedeutet. Vermeiden Sie dringend ein „Zerren“ an den Kindern! Sollten Sie hier keine Einigung finden, wenden Sie sich an dafür zuständige Stellen wie z.B. die Caritas, die hier als Mediator fungiert und versucht, eine friedliche Einigung zu finden. Sollte auch dies scheitern, wird es nicht ausbleiben, die Kinder gerichtlich regeln zu lassen.
Kurz zusammengefasst
Natürlich ist es am besten, sich untereinander einig zu sein, wo es nur geht, denn alles, was anwaltschaftlich geregelt werden muss, kostet. Nichts desto trotz hört man häufig, dass der ein oder andere mittlerweile geschiedene Partner im Nachhinein bereut hat, für einen eigenen Anwalt zu geizig gewesen zu sein und mittlerweile der Eindruck besteht, „über den Tisch gezogen“ worden zu sein. Es muss jeder Partner für sich entscheiden, wie groß das Vertrauen ist, und was es wert ist, zu streiten und was nicht. Sollten nicht gerade große Beträge im Raum stehen, ist es vielleicht besser, nicht wegen „Peanuts“ zu streiten, v.a. wenn Kinder mit im Spiel sind. Sie werden ein Leben lang gemeinsam die beiden Eltern ihrer Kinder sein und müssen genauso lang mit dem anderen kommunizieren und sich in die Augen sehen können.