So schenkst du einem Pflegekind ein Zuhause

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Pflegeeltern werden in Deutschland händeringend gesucht. Obwohl Kommunen gute Aufklärungsarbeit leisten, kursieren um das Thema viele Gerüchte und Vorurteile. Warum ein Pflegekind eine große Bereicherung sein kann und mit welchen Herausforderungen Bewerber rechnen müssen…

Symbolbild Pflegekind pixabay.com

Symbolbild Pflegekind pixabay.com

Es gibt diverse Gründe, warum sich leibliche Eltern nicht um ihr Kind kümmern können. Sie sind selbst noch nicht volljährig, schwer erkrankt oder abhängig von Drogen. Manche Eltern sind überfordert mit der Pflege eines behinderten Kindes oder der Erziehung eines im Verhalten auffälligen Kindes.

Wird ein Kind über längere Zeit vernachlässigt, wird es innerhalb der Familie misshandelt oder missbraucht, hat das Jugendamt die Möglichkeit, Eltern – auch gegen deren Willen – die Vormundschaft für ihr Kind zu entziehen. Die Vormundschaft liegt dann beim Jugendamt, das Kind wird in eine Pflegefamilie vermittelt. Findet sich keine Familie, wird das Kind im Zweifelsfall in einem Kinderheim untergebracht. Mehr als 65.000 Kinder finden aktuell in deutschen Heimen für kurze Zeit Zuflucht oder auf Dauer ein neues Zuhause.

Inhaltsverzeichnis

Keine Angst vorm Jugendamt

Zunächst versucht das Jugendamt, hilfsbedürftige Eltern(teile) zu unterstützen. Beratungsstellen, Familienhelfer, ambulante und teilstationäre Therapien, Frühförderung – die Palette der Angebote ist groß. An dem Vorurteil, das Jugendamt würde Eltern ihre Kinder bei kleinstem Versagen und oftmals ohne nachvollziehbare Gründe entreißen, ist unbegründet. Es ist in der Regel ein langer Prozess, bis ein Kind tatsächlich aus seinem sozialen Umfeld genommen wird. Dennoch steigt die Zahl der Pflegekinder seit Jahren kontinuierlich.

Eltern, die ihre Situation als ausweglos betrachten und nicht weiterwissen, sollten sich zunächst vertrauensvoll an das Jugendamt wenden und die gebotene Hilfe in Anspruch nehmen. Ist die Lösung im Zweifelsfall tatsächlich die (vorübergehende) Unterbringung des Kindes in einer Pflegefamilie oder einem Heim, werden die leiblichen Eltern in der Regel weiterhin mit einbezogen. Der Kontakt zu ihnen soll nicht abreißen – das Wohl des Kindes steht dabei im Vordergrund.

In der Regel bleiben Kinder in der Pflegefamilie

Diese Tatsache schreckt viele Familien ab, ein Pflegekind bei sich aufzunehmen. Sie befürchten Auseinandersetzungen mit den leiblichen Eltern oder haben Angst davor, man könne ihnen nach ein paar Jahren das lieb gewonnene Kind wegnehmen und wieder in die Ursprungsfamilie integrieren. In der Realität ist der Umgang mit der Ursprungsfamilie tatsächlich nicht immer leicht. Pflegeeltern werden darin jedoch durch Fachpersonal des Jugendamtes unterstützt – das die Treffen oftmals begleitet und zwischen den Parteien vermittelt.

Dass ein Kind aus einer Langzeitpflege heraus in die Ursprungsfamilie zurückgeführt wird, kommt eher selten vor. In der Regel leben diese Kinder bis zur Volljährigkeit und darüber hinaus in ihrer Pflegefamilie. Gerade, wenn sie beim Einzug noch sehr klein waren, nennen sie ihre Pflegeeltern oft „Mama“ und „Papa“ und sind ein selbstverständlicher Teil der Familie.

Finanzielle Unterstützung für Pflegeeltern

Die Unterschiede zu einer Adoption liegen darin, dass die Vormundschaft dauerhaft beim Jugendamt liegt, ein Kontakt zur Ursprungsfamilie besteht (oder zumindest erwünscht ist), die Voraussetzungen andere sind und ein Pflegegeld an die Pflegeeltern bezahlt wird.

Dieses ist nicht in jedem Bundesland und jeder Kommune gleich hoch und zudem abhängig vom Alter des Kindes. Im Schnitt bekommen Pflegeeltern – unabhängig vom Einkommen – eine Unterstützung in Höhe von 700 bis 1000 Euro pro Monat.

Zusätzlich sind Familien, die beabsichtigen, ein Pflegekind länger als zwei Jahre zu betreuen, berechtigt, Kindergeld zu beantragen. Das Kindergeld wird anteilig an das Pflegegeld angerechnet. Dafür wird in der Regel erwartet, dass mindestens ein Elternteil ausreichend Zeit für das Kind hat und nicht beide in Vollzeit arbeiten.

Mit Geduld und Liebe gegen Traumaerfahrungen

Pflegekinder stammen oftmals aus zerrütteten Verhältnissen, sind traumatisiert, körperlich oder geistig behindert. Sie benötigen eine besondere Fürsorge und Zuneigung, die nicht unterschätzt werden sollte. Viele Pflegekinder werden therapeutisch begleitet und müssen regelmäßig Termine wahrnehmen. Gerade ältere Pflegekinder neigen nicht selten dazu, die Schule zu schwänzen, von zu Hause wegzulaufen oder anderweitig zu rebellieren, teilweise kriminell zu werden. Pflegeeltern müssen viel Geduld, Verständnis und Liebe aufbringen können.

Kinder, die bereits als Babys in ihre Pflegefamilie gekommen sind, die keine traumatischen Erfahrungen machen mussten oder diese gut verarbeitet haben, sind meist nicht auffälliger, als andere Kinder. Sie geraten ab einem gewissen Alter oftmals in einen Loyalitäts- oder Identitätskonflikt. Werden sie an dieser Stelle von ihrer Pflegefamilie aufgefangen, gestärkt und unterstützt, können sie jedoch zu gesunden und selbstbewussten Erwachsenen heranwachsen.

Erfahrene Pflegeeltern helfen weiter

Einen verständnisvollen Austausch finden Pflegeeltern in Selbsthilfegruppen. Oftmals veranstalten diese regelmäßige Treffen, zu denen auch die Kinder mitgebracht werden können. Menschen, die sich dafür interessieren, ein Pflegekind aufzunehmen, sind bei diesen Treffen meist herzlich willkommen. Sie können von den Erfahrungen der Teilnehmer profitieren, sich Fragen beantworten lassen und Vorurteile ablegen.

Manchmal bekommen sie dort einen neuen Gedankenanstoß – beispielsweise ein Baby aufzunehmen, statt ein größeres Kind. Gerade „Anfängern“ wird oftmals dazu geraten. Viele Pflegeeltern nehmen über Jahre und Jahrzehnte hinweg immer wieder Kinder auf und entwickelt darin eine Art Routine. Sie sind gute Ratgeber für Menschen, die noch unschlüssig sind.

Auch Alleinstehende und Homosexuelle kommen in Frage

Nicht nur heterosexuelle Paare können ein Pflegekind aufnehmen. Auch homosexuelle Paare und alleinstehende Personen (Männer ebenso wie Frauen) können sich bewerben und werden im Bewerbungsverfahren nicht negativ bewertet.

Die soziale Kompetenz sowie die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Lebensumstände sind am Ende entscheidend. Bei der Volljährigkeit des Pflegekindes sollten Pflegeeltern nicht älter als 63 Jahre sein. Grundsätzlich sollte ein realistischer Eltern-Kind-Abstand gegeben sein.

Einen Vorteil haben Menschen, die eine Ausbildung im Bereich Pflege oder Pädagogik vorweisen können – gerade wenn es um die Aufnahme eines Kindes geht, das einen besonderen Pflegeaufwand fordert.

Besonderer Schutz für leibliche Kinder

Es wird immer zum Wohle des Kindes entschieden. Dies gilt auch für bereits vorhandene leibliche Kinder, die vom Jugendamt unter einen besonderen Schutz gestellt werden. So gibt es für Familien besondere Regeln, die eingehalten werden sollten. Das Pflegekind soll demnach beispielsweise mindestens drei Jahre jünger sein, als das jüngste leibliche Kind. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass sich ein Kind aus seiner ursprünglichen Rolle verdrängt sieht und darunter leidet.

Zudem sollte kein leibliches Kind sein Zimmer räumen oder plötzlich teilen müssen. Im Haus sollte also ausreichend Platz vorhanden sein, für ein weiteres Kind. Von diesen und weiteren Regeln werden manchmal Ausnahmen gemacht. Es ist immer der Einzelfall zu betrachten.

Familien sollten jedoch immer gemeinsam entscheiden und die eventuellen Bedenken eines jeden einzelnen Mitglieds ernst nehmen. Auch weitere Verwandtschaft, wie beispielsweise die Großeltern sollten in die Pläne mit einbezogen werden – sofern von dieser Seite Unterstützung erwünscht ist.

Neun Monate Wartezeit auf ein Pflegekind

Hat man alle Bedenken über Bord geworfen und sich für die Aufnahme eines Pflegekindes entschieden, muss man zunächst einen Infoabend besuchen und sich noch einmal offiziell aufklären lassen. Anschließend wird ein Antrag gestellt, in dem allerhand persönliche Dinge abgefragt werden.

Auch zum „Wunsch-Kind“ sollen sich Bewerber äußern. Wird ein Mädchen oder Junge favorisiert, traut man sich zu, ein behindertes Kind zu versorgen, wie alt sollte das Kind sein, wie steht man zu Kindern mit Migrationshintergrund usw.

Das Bewerbungsverfahren dauert in der Regel mehrere Monate (im Schnitt neun Monate), in denen man sich jederzeit umentscheiden kann. Hat sich das Jugendamt entschieden, ein Pflegekind an die Bewerber zu vermitteln, werden diese zunächst schriftlich darüber informiert. Wird es konkret, werden Bewerber zunächst telefonisch kontaktiert und zu einem Termin gebeten. Sie lernen das Kind kennen – wofür meist mehrere Treffen vorgesehen sind – und entscheiden dann, ob sie das Kind aufnehmen wollen.

Allen Herausforderungen zum Trotz

Die meisten Pflegefamilien bereuen ihre Entscheidung nicht. Sie sehen ihr Pflegekind als große Bereicherung in ihrem Leben – allen Herausforderungen zum Trotz. Studien zufolge würden 90 Prozent der Pflegeeltern noch einmal ein Pflegekind aufnehmen, wenn sie erneut vor der Wahl stünden.

 

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